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Beskrivelse
Das durch den Vertrag von Lissabon in Art. 3 EUV eingefugte Ziel der Forderung des territorialen Zusammenhalts greift mit dem Territorium einen Begriff auf, der bislang ausschliesslich mit dem Nationalstaat assoziiert wurde. Aus Sicht des deutschen Planungsverstandnisses ist es zudem ungewohnlich, dass Fragen der Herrschaft uber den Raum in einen wettbewerbsrechtlichen Kontext gesetzt werden, wie sich Art. 14 AEUV entnehmen lasst. Dadurch wird deutlich, dass das unionsrechtliche Verstandnis von Raumentwicklung sich nicht an den deutschen Vorstellungen von Raumordnung und Daseinsvorsorge orientiert, sondern durch die franzosischen Traditionen des service public und des amenagement du territoire gepragt wurde. Die Forschungsarbeit analysiert das Konzept des territorialen Zusammenhalts in der Europaischen Union und zeigt die ubergreifenden Strukturen eines europaischen Raumentwicklungsrechts auf, das sich durch das Zusammenspiel von raumbezogener Planung mit der offentlichen Versorgung auszeichnet.