Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Der Prozess der europaischen Integration schreitet voran. Trotz der eindeutigen Regelung des Art. 152 V EGV, wonach die Verantwortung der Mitgliedstaaten fur die Organisation des Gesundheitswesens in vollem Umfang gewahrt bleibt, nimmt die Europaische Union in zunehmendem Masse Einfluss auf die nationalen Gesundheitssysteme. Der Europaische Gerichtshof hat in seiner jungsten Rechtsprechung darauf hingedeutet, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, ihre Gesundheitssysteme in einer Weise zu organisieren, die mit den Regeln des gemeinsamen Marktes ubereinstimmt. Dieser Konflikt zwischen national ausgerichteter Leistungserbringung in der Gesetzlichen Krankenversicherung im ambulanten wie stationaren Sektor und den Grundfreiheiten wird von dieser Arbeit aufgezeigt sowie ein Loesungsversuch unternommen.