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Beskrivelse
Wann andert ein Gericht die Rechtsprechung? Welcher Argumente bedient es sich dabei und in welchem Zusammenhang stehen diese mit den vorherigen und nachfolgenden Entscheidungen? Diesen Fragen geht die Untersuchung nach, indem sie zunachst den Begriff und die Arten einer Anderung analysiert, die etwa verdeutlichen, warum die Gerichte bei einer Anderung das Vertrauen der Prozessparteien nicht stets berucksichtigen mussen. Sodann verdeutlicht eine empirische Analyse die wiederkehrenden Strukturen und Methoden einer Anderung, wobei sich markante Unterschiede zwischen den Anderungsquoten des BVerfG und des BGH zeigen. Ahnliche Unterschiede treten im folgenden Vergleich der deutschen und amerikanischen Rechtsprechung hervor, was auf einen Zusammenhang zwischen der Dogmatisierung eines Rechtssystems und der Ausdrucklichkeit seiner Anderungen hindeutet. Abschlieaend untersucht die Arbeit die Moglichkeiten einer Prajudizienbindung und kommt zum Ergebnis, dass die verfassungsrechtlich gebotene Einheitlichkeit der Rechtsprechung eine Kombination der formellen Abstimmungsmechanismen wie der Vorlagepflicht nach 132 GVG mit einer materiellen Kooperationspflicht der Gerichte erfordert.