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Beskrivelse
Die Arbeit wendet sich der - streitigen, bislang aber wenig behandelten - Frage zu, ob strafprozessuale Grundrechtseingriffe im Wege der Wortsinnuberschreitung gerechtfertigt werden konnen oder ob die Befugnisse des strafverfolgenden Staates ihre Grenze am Wortsinn der einschlagigen Ermachtigungsnormen finden. Ausgehend von der Uberlegung, dass sich die Anwendung strafprozessualer Befugnisnormen wegen ihres Charakters als Grundrechtseingriffe an den einschlagigen Verfassungsnormen messen lassen muss, werden die in Betracht kommenden Verfassungsrechtssatze im Einzelnen auf ihren Ertrag fur die aufgeworfene Problematik hin befragt. Die eigene These - Bestehen eines Gebots der Wortsinnbindung fur strafprozessuale Grundrechtseingriffe - beruht auf einem Perspektivwechsel vom Rechtsanwender zum Gesetzgeber und nimmt ihren Ausgang bei dem Gesetzesbegriff: Es wird dargetan, dass die von den Befurwortern der Zulassigkeit von Wortsinnuberschreitungen im Eingriffsbereich notwendig vorausgesetzte Ermachtigung nicht reduzierbar unbestimmt und diese Unbestimmtheit verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen ist. Da der Normtext mit dem Norminhalt identisch ist, folgt die Bindung des Rechtsanwenders an den Wortsinn der ermachtigenden Norm aus dem als Abweichungsverbot verstandenen Vorrang des Gesetzes."