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Beskrivelse
Steuerpflichtige und ihre steuerlichen Berater werden als verpflichtet angesehen, bei der Anfertigung von Steuererklarungen die Finanz- rechtsprechung zu beachten. Das bewusste oder leichtfertige Vertreten einer abweichenden Rechtsansicht soll - sofern nicht deren Offenlegung erfolgt - eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerkurzung beinhalten. Die vorliegende Arbeit weist nach, dass die 370, 378 AO nur in extremen Fallen zur Offenlegung abweichender Rechtsansichten verpflichten."