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Beskrivelse
Nach 1066 ZPO gelten die Vorschriften uber vertraglich vereinbarte Schiedsgerichte entsprechend fur "Schiedsgerichte, die in gesetzlich statthafter Weise durch letztwillige [...] Verfugungen angeordnet werden". Wahrend solche letztwilligen Schiedsverfugungen im 20.Jahrhundert sehr selten waren, beschaftigen sie heute die deutschen Gerichte mit gewisser Regelmassigkeit. Mit Zunahme der praktischen Relevanz rucken auch die dogmatischen Grundlagen letztwilliger Schiedsverfugungen in den Fokus: Warum darf der Erblasser nicht nur materielle, sondern auch prozessuale Verfugungen von Todes wegen treffen? Wie weit reicht die Zustandigkeit des letztwillig eingesetzten Schiedsgerichts? Und welches Recht ist anzuwenden, wenn der Erbfall grenzuberschreitende Bezuge aufweist? Jakob Gleim beantwortet diese Fragen und bezieht dabei im Rahmen eines Rechtsvergleichs auch das US-amerikanische Recht ein. Furdie vorliegende Dissertation wurde Jakob Gleim mit der2020 der Max-Planck-Gesellschaft ausgezeichnet.