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Beskrivelse
Patronatserklarungen wurden von der Praxis Ende der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts ursprunglich als Kreditsicherheit entwickelt, weil herkoemmliche Sicherheiten - wie Burgschaft, Garantie, etc. - den Interessen der Beteiligten nicht ausreichend gerecht wurden. Im weiteren Sinne erfasst der Begriff der Patronatserklarung samtliche atypischen Vertrage die eine Muttergesellschaft (Patron) zur Verbesserung der Kreditwurdigkeit der Tochtergesellschaft (Protege) abschliesst und die den herkoemmlichen Rechtsinstituten wie Burgschaft, Garantie und Schuldbeitritt nicht zugeordnet werden koennen. In neuerer Zeit gewinnen Patronatserklarungen, die der Patron nicht gegenuber einem Sicherungsnehmer, sondern unmittelbar gegenuber dem begunstigten Protege abgibt, als Mittel zur Insolvenzabwehr eine immer groessere Bedeutung. Die Arbeit vergleicht den Verpflichtungsgehalt beider Arten von Patronatserklarungen miteinander.