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Beskrivelse
Vor der Reform des Schuldrechts war das Recht zum Schutz vor unangemessenen Allgemeinen Gesch ftsbedingungen auf Arbeitsvertr ge nicht anwendbar. Ein Ziel der Schuldrechtsmodernisierung war es, das Schutzniveau des Arbeitsrechts auf das Niveau des allgemeinen Privatrechts anzuheben. Nun unterliegen auch Arbeitsvertr ge einer Inhaltskontrolle nach dem Ma stab des AGB-Rechts. Allerdings sind bei der Anwendung der ABG-Vorschriften auf Arbeitsvertr ge die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu ber cksichtigen.