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Beskrivelse
Hausrecht und Polizeigewalt des Parlamentsprasidenten stehen in der Tradition des Verfassungs- und dort des Parlamentsrechts in Bund und Landern. Die Polizeigewalt verpflichtet ihn zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Parlamentsgebaude und das Hausrecht zur Wahrung der raumlichen Funktionsbedingungen des Parlaments. Beides ist damit nicht mehr Aufgabe der allgemeinen Polizei und der Exekutive, sondern allein dem Parlament selbst uberantwortet. Mit dieser Akzentuierung der Parlamentsautonomie betonen die Verfassungen die Sonderstellung der Ersten gegenuber der Zweiten und Dritten Gewalt. Gleichzeitig eroffnen sie damit Konfliktfelder, die sich aus dem Status der Parlamentarier und ihrer Fraktionen und nicht zuletzt aus den Anspruchen der Offentlichkeit ergeben. Diese Studie ist die erste Monografie zur Parlamentsgewalt, ausgehend vom Beispiel einer Landesverfassung und uber sie hinausgehend. Sie zeichnet die Entstehungsprozesse von Hausrecht und Polizeigewalt nach und beschreibt in beiden Aufgabenbereichen die Handlungsoptionen des Prasidenten. Im Vergleich mit dem im Grundsatz anerkannten Hausrecht der Verwaltung wird die Reichweite des Hausrechts im Parlament, seine Durchsetzung und sein Schutz im Straf- und im Recht der Ordnungswidrigkeiten untersucht.