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Beskrivelse
Die Charta der Grundrechte der Europaischen Union gewinnt zunehmend in den Mitgliedstaaten der EU an Bedeutung. Dies zeigen nicht zuletzt die Beschlusse des Bundesverfassungsgerichts zum sog. Recht auf Vergessen. Der Anwendungsbereich der Charta ist allerdings uber 10 Jahre nach ihrem Inkrafttreten nicht vollstandig geklart. Die Arbeit geht zunachst der Frage nach, wie dieser naher zu bestimmen ist. Darauf aufbauend werden Ausgleichs- und Abwagungslosungen aufgezeigt, die das Zusammenspiel von Unionsgrundrechten und nationalen Grundrechten ermoglichen. Die Frage des letzten Worts muss dabei im europaischen Grundrechtsverbund offenbleiben. Eine Starkung des europaischen Grundrechtsschutzes kann dabei im Wege des Dialogs der Gerichte erfolgen. Erortert wird schliesslich, wie sich ein moglicher Beitritt der EU zur EMRK auswirken konnte.