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Beskrivelse
Die Zahl der von den Gemeinschaftsorganen zu treffenden Entscheidungen erhoht sich standig. Fur die Burger gewinnt die Frage ihrer Beteiligung an der Entscheidungsfindung an Bedeutung. Art. 138 Abs. 3 EGV sieht Wahlen zum Europaischen Parlament -nach einem einheitlichen Verfahren in allen Mitgliedstaaten- vor. Der Direktwahlakt von 1976 enthalt aber nur wenige einheitlich geltende Bestimmungen. Im wesentlichen regeln die Mitgliedstaaten das Verfahren. Die Arbeit geht der Frage nach, ob der europaische Gesetzgeber aufgrund des vorangeschrittenen Integrationsprozesses erneut tatig werden muss. Prufungsmassstab ist die Einhaltung der auch auf europaischer Ebene geltenden Wahlverfahrensgrundsatze. Hier ruckt die Wahlgleichheit in den Mittelpunkt. Es wird aufgezeigt, wie die Durchbrechungen dieses Prinzips behoben werden konnen."