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Beskrivelse
Kommt der Europaischen Gemeinschaft nach dem EWG-Vertrag die Kompetenz zu, in den verschiedenen Bereichen von Rundfunk rechtsetzend tatig zu werden? Oder ergibt sich aus den Beschlussen von Maastricht - insbesondere zum Subsidiaritatsprinzip - etwas anderes? Die in Deutschland so umstrittene -Fernsehrichtlinie- der EG ist nur der Anfang: weitere gemeinschaftsrechtliche Massnahmen im Rundfunkwesen werden folgen. Die Kompetenz der EG hierzu ist aber nach der Ansicht der deutschen Bundeslander fraglich. Das Bundesverfassungsgericht und - wohl unausweichlich - spater der Europaische Gerichtshof werden sich mit genau diesen Fragen auseinandersetzen mussen."