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Beskrivelse
Das deutsche Wohnungsmietrecht hat sich im Laufe der Jahrzehnte zu einem scheinbar umfassenden und geschlossenen System zum Schutz des Mieters vor Kundigungen entwickelt. Kennzeichnend dafur ist die Einschrankung der Kundigungsgrunde und die Moglichkeit einer Anordnung zur Fortsetzung des Mietverhaltnisses durch Gestaltungsurteil, selbst wenn ein Kundigungsggrund vorliegt. Diese, auf sozialen Erwagungen des Gesetzgebers beruhende Regelung des Interessenausgleichs zwischen den Mietvertragsparteien kann den Weg des Vermieters bis zum Erstreiten eines rechtskraftigen Raumungsurteils sehr lang gestalten, zumal wenn der Mieter alle rechtlichen Moglichkeiten ausschopft. Auch nach Vorliegen eines Raumungstitels kann der Vermieter noch nicht ohne weiteres zur Zwangsvollstreckung ubergehen, um unmittelbaren Besitz an der Mietwohnung zu erlangen. Trotz beendetem Mietverhaltnis kann der ehemalige Mieter zunachst in der Wohnung bleiben, und zwar bis zu einem Jahr ab Rechtskraft des Raumungsurteils, die unter Umstanden erst nach Durchfuhrung eines Berufungsverfahrens eintritt. Es ist noch nicht geklart, welche Tatsachen bei der Entscheidung uber die Raumungsschutzfrist vom Gericht zu wurdigen sind. Dies gilt sowohl fur das Entschliessungsermessen als auch fur das Auswahlermessen. Diese Fragen werden in der vorliegenden Arbeit erortert. Des weiteren wird untersucht, wie sich das Pflichtenverhaltnis der ehemaligen Vertragspartner nach Gewahrung der Raumungsschutzfrist gestaltet.