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Beskrivelse
Gerade bei unseriosen Gesellschaften kommt es immer wieder vor, dass die formell bestellten Geschaftsleiter in Wirklichkeit von einflussreichen Gesellschaftern oder sonstigen Hintermannern gesteuert werden. In Insolvenznahe stellt sich dann haufig die Frage, ob die Gesellschaftsglaubiger auch auf diese "faktischen Geschaftsleiter" zugreifen konnen. Bei den formellen Geschaftsleitern ist namlich oft wenig zu holen. Unter rechtsvergleichender Heranziehung des englischen Rechts entwickelt die Arbeit de lege lata ein dogmatisch schlussiges Konzept zu dieser seit Jahrzehnten diskutierten Problematik. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Ausweitung des noch immer nebulosen Typusbegriffs. Daneben wird speziell die Insolvenzverschleppungshaftung im Sinne einer Pflicht zur Einwirkung auf die formell Antragspflichtigen konkretisiert. Abschlieaend diskutiert der Verfasser de lege ferenda eine mogliche Kodifizierung dieses Haftungskonzepts.