Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Der Autor stellt anhand der einschlagigen Rechtsprechung zunachst die Entwicklung der sogenannten gewohnheitsrechtlichen Erfullungshaftung dar. Nach dem Nachweis, dass die Erfullungshaftung nicht kraft Gewohnheitsrechts gilt, untersucht er anschliessend, ob und warum und mit welchen Einschrankungen die Versicherer fur die Auskunfte ihrer Agenten und sonstiger Empfangsvertreter auf Erfullung haften. Hierbei werden insbesondere die neueren Erkenntnisse der Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zur Stellung des Versicherungsagenten als "Auge und Ohr des Versicherers" berucksichtigt.