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Beskrivelse
Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Mitgliedschaft besagt, da die Rechtsstellung eines Gesellschafters keiner rechtlich unterschiedlichen Gestaltung zuganglich ist. Dieser gesellschaftsrechtliche Grundsatz, der bereits von der Rechtsprechung des Reichsgerichts gepragt wurde, fuhrt etwa dazu, da die Anordnung einer Testamentsvollstreckung an einer Komplementarbeteiligung keine Wirkung entfaltet, wenn der Erbe bereits Kommanditist der Gesellschaft ist. Er steht damit typischen Gestaltungswunschen bei der Regelung der Unternehmensnachfolge entgegen. Der Verfasser untersuchte den Grundsatz daher darauf, ob diesem eine gesetzliche Grundlage zugeordnet werden kann. Er gelangt hierbei zu dem Ergebnis, da der Grundsatz der erforderlichen Gesetzesgrundlage entbehrt und daher unwirksam ist.