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Beskrivelse
Das Zugangsrecht zu Dokumenten wurde 1992 als politische Absichtserklarung in das europaische Primarrecht eingefuhrt. Die Organe brachten diese Zielrichtung in der Folgezeit mit rechtlich unverbindlichen Verhaltenskodizes zur Anwendung. Gleichwohl erscheint bereits zu diesem Zeitpunkt die Herleitung des Dokumentenzugangs als hoeherrangiger Grundsatz des Gemeinschaftsrechts nicht ausgeschlossen. Die Schaffung von Artikel 255 EGV und dessen Umsetzungsakt haben der Thematik erneut Bedeutung verschafft. Brachten die Amsterdamer Reformen konstitutive Neuerungen oder fixierten sie vielmehr eine Forderung des europaischen Demokratieprinzips und der Grundrechte nach Dokumentenzugang im Primarrecht?