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Beskrivelse
Das Verfassungsgericht ist sowohl ein Gericht sui generis als auch ein Verfassungsorgan sui generis. Als bedeutsamster Faktor der Rechtsentwicklung bildet es gegenuber dem Parlament bzw. der Exekutive haufig das einzige ausgleichende Gegengewicht im Konzert der Staatsgewalten. Die Funktion als Ersatzgesetz- und Ersatzverfassungsgeber wird durch den kontinuierlichen Ubergang von einem kommunistischen Einparteienstaat zur rechtsstaatlichen und marktwirtschaftlichen Demokratie verstarkt. Das Gericht kann nicht mehr ohne erhebliche Abstriche der dritten Saule der traditionellen Gewaltentrias, der ordentlichen Rechtsprechung, zugeordnet werden. Zwar ubt es im Kern materiell Rechtsprechung, aber institutionell nimmt es zugleich die Aufgaben einer eigenstandigen, vierten Gewalt wahr."