Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Das im nationalen Bereich historisch entfaltete Staatskirchenrecht steht vor der europaischen Bewahrungsprobe. Das Strassburger Verstandnis von Art. 9 Menschenrechtskonvention kann, gestutzt durch nationales Verfassungsrecht, die Grundrechtsentwicklung der Europaischen Union pragen. Eine korporative Gewahrleistung der Religionsfreiheit wird den europaischen Integrationsprozess bereichernd begleiten, ohne die vielfaltige staatskirchenrechtliche Landschaft willkurlich zu vereinheitlichen. Das korporative Grundrecht der Religionsfreiheit eignet sich als Zentralelement europaischen Religionsverfassungsrechts."