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Beskrivelse
Die Arbeit geht der Frage nach, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass dem Vater eines nichtehelichen Kindes nach 1626a BGB nur dann die gemeinsame elterliche Sorge fur sein Kind ubertragen werden kann, wenn die Kindesmutter ihre Zustimmung hierzu nicht verweigert. In der verfassungsrechtlichen Beurteilung werden die gesetzgeberischen Annahmen, die der Regelung des 1626a BGB zugrunde liegen, sowie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003 einer kritischen UEberprufung unterzogen, und es werden Aspekte einer Neuregelung vorgeschlagen. Hierbei werden auch Erkenntnisse aus den Sozialwissenschaften sowie einer eigenen empirischen Erhebung bei deutschen Jugendamtern fruchtbar gemacht. Massstab ist stets das Kindeswohl, welches durchgangiges verfassungsrechtliches Leitmotiv ist.