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Beskrivelse
Die Frage nach der Stellung Berlins und seiner Mitwirkung im Bundesrat liegt im Schnittpunkt zwischen dem Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Art. 23 S.1, 50 ff., 144 Abs.2 GG) und den fortbestehenden alliierten Berlin-Vorbehalten, wie sie zuletzt im Viermachte-Abkommen uber Berlin von 1971 ihren Niederschlag gefunden haben."