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Beskrivelse
Der Bereicherungsausgleich in den sog. Anweisungsfallen stand in der Vergangenheit im Mittelpunkt zahlreicher Literaturbeitrage. Auch die Rechtsprechung beschaftigte sich immer wieder mit solchen Konstellationen. Hauptanwendungsfall war die trotz Kundigung/Widerruf ausgefuhrte Uberweisung. Die Arbeit untersucht, ob der auf den ersten Blick unscheinbar klingende 675u BGB, der Vorgaben aus der Zahlungsdiensterichtlinie umsetzt, die bisherigen Grundsatze zum Bereicherungsausgleich in den Anweisungsfallen auf ein ganz neues Fundament stellt. Dabei stellt sie die These auf, dass es nicht mehr auf die zurechenbare Veranlassung ankommt, sondern allein auf die Autorisierung. Fehlt eine Autorisierung, muss sich die Bank des Uberweisenden stets im Wege der Direktkondiktion an den Zahlungsempfanger wenden.