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Beskrivelse
Das Verfahren zur Erlangung einer Unterlassungsverfugung ist Gegenstand dieser Arbeit. Im ersten Kapitel wird aufgezeigt, dass die Unterlassungsverfugung mit ihrer zur Befriedigung fuhrenden Wirkung eine Regelungsverfugung gemass 940 ZPO darstellt. Im zweiten Kapitel folgt die Untersuchung, ob fur die Erlangung einer Unterlassungsverfugung entgegen den 936, 920 Abs. 1 ZPO ein bestimmter Antrag wie im Klageverfahren gestellt werden muss. Die Notwendigkeit eines Antrages wird im Ergebnis abgelehnt. Das dritte Kapitel beschaftigt sich mit der Frage, ob das Gericht gemass 308 ZPO an einen freiwillig gestellten Verfugungsantrag gebunden ist und welche Bedeutung der Ermessensanordnung des 938 Abs. 1 ZPO zukommt. Entgegen der einhellig herrschenden Meinung fuhrt die Untersuchung zum Schluss, dass ein freiwillig gestellter bestimmter Antrag immer nur einen Formulierungsvorschlag an das Gericht darstellt und das Gericht gemass 308 ZPO ausschliesslich an das in der Antragsbegrundung geschilderte Rechtsschutzziel des Verfugungsglaubigers gebunden ist, innerhalb dessen es nach freiem Ermessen ( 938 ZPO) die geeignete Massnahme zu tenorieren hat."