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Beskrivelse
Ein englisches Gericht ist nach dem Common Law grundsatzlich immer zustandig, sobald dem Beklagten eine Klageschrift uberreicht werden kann. Bei schwachem Inlandsbezug kann das Gericht das Verfahren aber nach der sogenannten forum non conveniens-Doktrin aussetzen. Mit Einfuhrung europaischer Zustandigkeitsregeln im Vereinigten Koenigreich sind hier sehr verschiedene Rechtstraditionen aufeinandergetroffen und haben ein Spannungsfeld erzeugt. Der Autor skizziert die Entwicklung des englischen Zustandigkeitsrechts und der forum non conveniens-Doktrin. Er widmet sich dann der Frage, ob englische Gerichte auch im Anwendungsbereich der europaischen Zustandigkeitsregeln an ihrem Ermessen zur Verfahrensaussetzung festhalten koennen und kommt zu dem Ergebnis, dass dies in bestimmten Fallen unverzichtbar ist.