Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Das Prinzip der Totalreparation wird nicht durch 249 Satz 1 BGB, sondern allein durch 252 Satz 1 BGB zum Ausdruck gebracht. Er ist daher ebenso wenig uberflussig wie 252 Satz 2 BGB, der fur die Falle des entgangenen Gewinns die weitergehende Beweiserleichterung des 287 ZPO einschrankt. Als lex specialis existiert 842 BGB. Bei Verletzung personlicher Rechtsguter ermoglicht er die fur diese Falle sachgerechte Anwendung des 287 ZPO. Neben diesen dogmatischen Einordnungen liegt ein zweiter Schwerpunkt der Arbeit auf der Erorterung von Einzelproblemen bei der Anwendung der vorgenannten Vorschriften."