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Beskrivelse
Von der Moglichkeit, Grundstucke -dem Wert nach- in eine Gesellschaft einzubringen, wird in der wirtschaftlichen Praxis verhaltnismassig haufig Gebrauch gemacht. In diesen Fallen erfolgt keine Auflassung und Umschreibung des Grundstucks auf die Gesellschaft. Der einbringende Gesellschafter ist aber verpflichtet, seine Mitgesellschafter im Innenverhaltnis wie Miteigentumer des Grundstucks zu behandeln. Infolgedessen kommen Nutzungen und Wertsteigerungen allen Gesellschaftern zugute, ebenso wie Verluste und sonstige Wertminderungen zulasten aller Gesellschafter gehen."