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Beskrivelse
Die Arbeit beschaftigt sich mit dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit im Beamtenverhaltnis des Hochschullehrers. Art. 5 Abs. 3 des deutschen Grundgesetzes und Art. 50 der thailandischen Verfassung, die das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit gewahrleisten, finden in beiden Rechtsordnungen unterschiedliche Anwendung. Die beamtenrechtlichen Regelungen uber das Weisungs- und Disziplinarrecht im Hochschulwesen in beiden Rechtsordnungen koennen das Problem der Anwendungsfindung des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit gut darstellen. Die Loesungsansatze dieses Problems in beiden Rechtsordnungen sind rechtsvergleichend angelegt.