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Beskrivelse
Gemass 77 Abs. 3 BetrVG koennen Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder ublicherweise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dieser Tarifvorbehalt ist seit jeher heftigst umstritten, was sich im Rahmen der Diskussion bezuglich der Neuregelung des Betriebsverfassungsgesetzes erneut gezeigt hat. Es ist eine offenkundige Tatsache, dass in der betrieblichen Praxis eine Vielzahl von tarifvorbehaltswidrigen Betriebsvereinbarungen geschlossen werden. Bei dieser Erkenntnis setzt die Arbeit an und pruft, ob die Norm moeglicherweise infolge der ihr durch die Rechtsprechung gegebenen Auspragung praktisch nahezu bedeutungslos geworden ist. Neben der unumganglichen Darstellung der ratio, des Regelungsgegenstandes und der Tatbestandsvoraussetzungen der Norm wird hierzu insbesondere eingehend untersucht, ob der Tarifvorbehalt auch fur die Mitbestimmungstatbestande des 87 Abs. 1 BetrVG und die sog. teilmitbestimmten Betriebsvereinbarungen gilt, ob Umdeutungsmoeglichkeiten fur tarifvorbehaltswidrige Betriebsvereinbarungen bestehen und welche Rechtsschutzmoeglichkeiten gegenuber solchen existieren.