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Beskrivelse
Das -Recht am eigenen Bild- ist einer der wenigen gesetzlich ge- regelten Teilbereiche des allgemeinen Personlichkeitsrechts. Die vorliegende Untersuchung zeigt auf, dass der Begriff des -Bildnisses der Zeitgeschichte-, bei dessen Vorliegen das Gesetz die Abhangigkeit der Veroffentlichung von einer Einwilligung des Dargestellten ent- fallen lasst, von Rechtsprechung und Lehre inzwischen notgedrungen jeglicher Bestimmtheit beraubt und durch eine von diesem Begriff vollig losgeloste Einzelfallabwagung ersetzt worden ist, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen im Widerstreit zwischen Personlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit gerecht werden zu konnen. Dieser Widerstreit zwingt aufgrund der nicht eingrenzbaren Vielfalt der zu regelnden Sachverhalte dazu, den Gedanken an eine gesetzliche Ausgestaltung vollig zu Gunsten einer allein ausschlaggebenden Einzelfallabwagung durch den Richter aufzugeben."