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Beskrivelse
Die reichsgerichtliche Irrtumslehre mit ihrer Unterscheidung zwischen tatsachlichem und ausserstrafrechtlichem Irrtum einerseits, strafrechtlichem Irrtum andererseits gilt in der heutigen Strafrechtslehre und -praxis als uberwunden. Die Arbeit versucht den Nachweis, dass es sich in Wirklichkeit anders verhalt und dass sich auch die Irrtumsunterscheidung des Reichsgerichts prazise und sachadaquat rekonstruieren lasst."