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Aktuelt
Beskrivelse
Das Antidiskriminierungsrecht spielt insbesondere im deutschen Arbeitsrecht eine herausragende Rolle. Weitreichende Auswirkungen hat dabei die Europaische Grundrechtecharta. So enthalt Art. 21 Abs. 1 der Charta umfassende Diskriminierungsverbote, die seit dem Vertrag von Lissabon rechtlich gleichrangig mit den Europaischen Vertragen sind. Anhand der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs und der Unterlagen des Grundrechte-Konvents analysiert Antoinette von Diest die Bindungswirkung der Charta. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass diese deutlich weiter reicht als bislang angenommen und grundsatzlich auch Private erfassen kann. Die Autorin untersucht eingehend die in Art. 21 der Charta enthaltenen Diskriminierungsmerkmale und zeigt auf, dass diese nicht nur hinsichtlich des Anwendungsbereichs, sondern auch in inhaltlicher Hinsicht an massgeblichen Stellen uber den im deutschen Recht bislang geltenden Schutz hinausgehen.