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Beskrivelse
1489a des liechtensteinischen ABGB regelt die Verjahrung von Entschadigungsklagen im Zusammenhang mit der Besorgung von Finanzdienstleistungsgeschaften eines von der FMA bewilligten Finanzintermediars. Gerade auf dem Finanzplatz Liechtenstein ist diese Norm von grosser praktischer Bedeutung. 1489a ABGB ist als lex specialis zur ordentlichen Verjahrungsregelung von Entschadigungsklagen in 1489 ABGB zu qualifizieren. Anstelle der im liechtensteinischen Schadenersatzrecht ublichen 30 Jahre ( 1489 ABGB), sieht 1489a ABGB eine absolute Frist von 10 Jahren vor. Der sachliche und personliche Geltungsbereich dieser Bestimmung ist fur den Rechtsanwender nur schwer fassbar, insbesondere, was unter dem Begriff Finanzdienstleistungsgeschaft alles verstanden werden darf. Praxisorientiert und umfassend legt diese Dissertation den Anwendungsbereich von 1489a ABGB dar. Die verjahrungsrechtliche Sonderlosung des 1489a ABGB wird auf die Frage der Vereinheitlichung der Verjahrungsfristen bei Entschadigungsklagen untersucht. Nach der hier vertretenen Ansicht hat ein gutes, d.h. gerechtes Verjahrungssystem zu differenzieren. In ihren Resultaten macht dieses Werk einen teilweisen Reformbedarf im liechtensteinischen Verjahrungsrecht, besonders in Bezug auf die Entschadigungsklagen des ABGB, deutlich. Die Untersuchung mundet in einem entsprechenden Vorschlag fur einen neuen Gesetzeswortlaut des 1489 ABGB.